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Inhalt

Allgemeines


Zweck

Die Exportabwicklung wird in Bereichen eingesetzt, bei denen ein Export in Drittländer stattfindet (z.B. die Schweiz).

Anwendungsbereich

Die Intrastat-Vordrucke können in allen Fällen des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten mit Gemeinschaftswaren verwendet werden. Bei innergemeinschaftlichen Warenverkehren mit Nichtgemeinschaftswaren ist weiterhin das Einheitspapier zu verwenden, soweit nicht die Verwendung anderer Formulare ausdrücklich vorgesehen ist. Weitere Informationen hierzu können über das Statistische Bundesamt angefordert oder im Internet http://w3.stat.statistik-bund.de eingesehen werden.

Berichtszeitraum

Berichtszeitraum ist grundsätztlich der Kalendermonat, in dem der innergemeinschaftliche Warenverkehr statgefunden hat. Ausnahmsweise darf eine Meldung im darauffolgenden Monat erfolgen, wenn die zugrundeliegende Rechnung erst im darauffolgenden Monat ausgestellt bzw. vorgelegt wird. Weitere Verzögerungen sind nicht erlaubt, es muss im darauffolgenden Monat gemeldet werden.

Einsendung der Meldungen

Die Meldungen können in Teilmeldungen, d.h. Wöchentlich oder dekadenweise übersandt werden. Spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Berichtsmonates muß die letzte Teilmeldung bzw. die Gesamtmeldung erfolgt sein.

Fristverlängerung ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn beispielsweise für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung eine Dauerfristverlängerung vom Finanzamt gewährt wurde. Auf Anschreiben und andere Unterlagen sollte möglichst verzichtet werden.

Für evtl Rückfragen sollten kaufmännische Unterlagen, die zur Erstellung der Meldung verwendet wurden und Kopien der Meldung 2 Jahre aufbewahrt werden.

Anmeldestelle

Postanschrift:

  Statistisches Bundesamt
  Außenhandel
  65180 Wiesbaden
  Fax: 0611/75 39 65
  Fon: 0611/75 34 22
  eMail: gruppe-vb@statistik-bund.de

Exportabwicklung syslog.ERP


syslog.ERP unterstüzt bei der Abwicklung von Exportgeschäften.

Voraussetzungen

Mandantenstamm (FI10, FI11)

FA-Steuer-Nr. Hier wird die Steuer-Nr. eingetragen, unter der das Unternehmen beim Finanzamt geführt wird.

Bundesland Es ist das Bundesland einzustellen, in welchen das Unternehmen seinen Sitz hat.

Parameterstamm - Brüsseler Warennummer (BRB10, BRB11)

Alle innergemeinschaftlichen Waren, die vom Unternehmen versendet werden bzw. im Unternehmen eingehen, sind entsprechend dem Warenkatalog der Zollbehörde zu einer Warennummer (Zolltarif-Nr.) zu klassifizieren. Die im Unternehmen verwendeten Warennummern sind hier als Parameter anzulegen.

Parameterstamm - Ursprungsschlüssel (PP10, PP99)

Abwicklung

Die Abwicklung des Exportgeschäftes erfolgt vorgangsorientiert. Nach dem Erstellen der Handelsrechnung wird mit einem speziellen Programm die Vorgangszusammenführung (Sendung) durchgeführt. Dabei gibt der Anwender die Rechnungs-Nr. ein (max. 10 Stück), die zu einem Vorgang zusammengeführt werden. Vom System werden dabei logische Prüfungen durchgeführt, z.B. kein Wechsel der Kunden-Nr. / Versandadress-Nr. etc. innerhalb eines Vorganges.

Danach werden die Positionen aus diesen Rechnungen zu meldepflichten Positionen verdichtet.

Sollten falsche Angaben aufgrund von fehlerhaften Stammdaten vorliegen, können diese Informationen korrigiert werden.