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Schlüssel

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In SKT11 wird ein Sachkonto, ein Kontosteuerschlüssel und optional auch ein Artikelsteuerschlüssel angegeben. Dieses Sachkonto wird beim Fakturieren einer Auftragsposition bei entsprechender Steuerschlüsselkombination dann durch das „Sachkonto Neu“ ersetzt und so an die Fibu übergeben. Ein Beispiel ist die Regelung gem. §13b Abs.2 Nr. 10 UStG zur Lieferung von integrierten Schaltkreisen bei einem Auftragswert von insgesamt 5000,-- Euro oder mehr. Dabei ergibt sich im Auftrag für eine oder mehrere Positionen die Steuerschlüsselkombination aus Kontosteuerschlüssel 13b und Artikelsteuerschlüssel 13b, für die ein anderes Erlöskonto verwendet werden muss. Andere Auftragspositionen, die zwar auch den Kontosteuerschlüssel 13b haben, aber den Artikelsteuerschlüssel „volle Steuer“ verwenden, werden über das normale Erlöskonto abgewickelt. Ein weiteres Beispiel ist die Regelung gem. §13b für das Baugewerbe. Hier wird das Sonderkonto nur in Abhängigkeit des Kontosteuerschlüssels definiert. Beim Anlegen der Sonderkontierung wird nur der Kontosteuerschlüssel 13b eingestellt, nicht aber der Artikelsteuerschlüssel.