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Hinweise zur innergemeinschaftlichen Lieferung auf den Formularen


Allgemeines


Ein deutsches Unternehmen, das Handel im Binnenmarkt betreibt, muss die innergemeinschaftliche steuerfreie Lieferung in der Rechnung entsprechend kennzeichnen. Als Pflichtangaben auf der Rechnung gehört ein Hinweis auf die Steuerfreiheit und der Grund, warum die Lieferung steuerfrei ist.

Umsetzung in syslog.ERP


Der Hinweis auf Steuerfreiheit wird als Ländertext in der Ländertabelle (LD10/11) hinterlegt. Der Ländertext muss entsprechend der des Sprachen-Schlüssel Schlüssels der Kunden angelegt sein.
Beim Druck eines RG*- oder GU*-Formulars wird dieser dann automatisch angedruckt.

Beispiele fur den Text:

Innergemeinschaftliche Lieferung, umsatzsteuerfrei gem. §6a UstG

Intra-Community supply in accordance with tax-free. §6a UstG