Wenn eine Unter- oder Überlieferung stattfindet wird beim Rechnungsdruck die entsprechende Differenz in die AE-Statistik übernommen.
Hinweis
Diesen Schalter nur bei Bedarf auf 1 stellen. Beim Storno einer Rechnung sowie dem folgenden Neuabruf wird der AE nicht neu berechnet. Gleiches gilt auch für die Erledigung eines Vorgangs nach vorangegangenem Storno.