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Informationen zur verpflichtenden Intrastat-Anmeldung


Zweck

Die Intrastat Handelstatistik ist die Erhebung des gegenseitigen tatsächlichen Warenverkehrs zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten. Meldungen sind nur in dem EU-Staat abzugeben, von dem aus die Waren körperlich versandt werden (Absende-Mitgliedsstaat) bzw. in dem sie körperlich eingegangen sind (Eingangs-Mitgliedstaat).

Die Meldungen dienen hierbei zur Übermittlung der statistischen Angaben des Auskunftspflichtigen über seine innergemeinschaftlichen Warenverkehre mit Gemeinschaftswaren an das Statistische Bundesland. Gemeinschaftswaren sind Waren, die in der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt wurden oder sich im zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft befinden; alle anderen Waren gelten als Nichtgemeinschaftswaren.

Auskunftspflicht

Auskunftspflichtig ist in der Regel derjenige gegenüber der Statistik, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausführt. Enstprechend ist im Eingangsfall grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des Umsatzsteuergesetzes tätigt. Darüber hinaus erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf unentgeltliche Vorgänge und innergemeinschaftliche Lohnveredelungsverkehre. Die Auskunftspflicht verlagert sich nicht, wenn Dritte, z.B. Spediteure, mit der Erstellung der Meldung beauftragt werden (Drittanmelder). Der Auskunftspflichtige bleibt auch in diesem Fall für die Richtigkeit der gelieferten Angaben verantwortlich.

Befreiungen

Privatpersonen sind von der Auskunftspflicht befreit. Aber: Waren, die von inländischen Unternehmen an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedsstaaten gesandt werden, bzw. Eingänge von Waren, die von Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedsstaaten an deutsche Unternehmen gesandt werden, sind grundsätzlich durch das inländische Unternehmen anzumelden. Umsätze mit privaten Selbstabholern sind nicht zu melden.

Von der Meldepflicht für die jeweilige Verkehrsrichtung (Versendung bzw. Eingang) sind in Deutschland umsatzsteuerpflichtige Unternehmen befreit, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedsstaaten 500.000 Euro und deren Eingänge aus anderen EU-Mitgliedsstaaten den Wert von 800.000 Euro im Vorjahr nicht überschritten haben. Wird die vorgenannte Wertgrenze erst im laufenden Kalenderjahr überschritten, sind ab dem folgenden Monat statistische Meldungen abzugeben.

Nicht anzumelden sind alle Warenbewegungen, die in der Befreiungsliste aufgeführt werden.

Anwendungsbereich

Die Intrastat-Vordrucke können in allen Fällen des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten mit Gemeinschaftswaren verwendet werden. Bei innergemeinschaftlichen Warenverkehren mit Nichtgemeinschaftswaren ist weiterhin das Einheitspapier zu verwenden, soweit nicht die Verwendung anderer Formulare ausdrücklich vorgesehen ist. Weitere Informationen sind hierzu können über das Statistische Bundesamt angefordert oder im Internet [1] eingesehen werden.

Bezugszeitraum

Berichtszeitraum ist grundsätztlich der Kalendermonat, in dem der innergemeinschaftliche Warenverkehr statgefunden hat. Ausnahmsweise darf eine Meldung im darauffolgenden Monat erfolgen, wenn die zugrundeliegende Rechnung erst im darauffolgenden Monat ausgestellt bzw. vorgelegt wird. Weitere Verzögerungen sind nicht erlaubt, es muss im darauffolgenden Monat gemeldet werden.

Einsendung der Meldungen

Die Meldungen werden grunsätzlich monatlich abgegeben. Sie können in Teilmeldungen, d.h. Wöchentlich oder dekadenweise übersandt werden. Spätestens am 10. Arbeitstag nach Ablauf des Berichtsmonates muß die letzte Teilmeldung bzw. die Gesamtmeldung erfolgt sein.

Eine Fristverlängerung ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn beispielsweise für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung eine Dauerfristverlängerung vom Finanzamt gewährt wurde.

Zur Übersendung der Daten müssen die vom Statistischen Bundesamt kostenlos zur Verfügung gestellten Online-Verfahren genutzt werden. Die Übermittlung von Anmeldungen als E-Mail-Anhang ist aus Datenschutzgründen nicht gestattet. Entsprechende Anhänge können nicht verarbeitet werden!

Für eventuelle Rückfragen sollten kaufmännische Unterlagen, die zur Erstellung der Meldung verwendet wurden und Kopien der Meldung 2 Jahre aufbewahrt werden. Diese Dokumente werden jedoch nicht bei der Meldung übermittelt!

Anmeldestelle

Die Intragstat-Meldungen sind direkt dem Statistischen Bundesamt zu übermitteln.

Adresse: [2] bzw. [3]

Meldeverfahren

Für Internet-Anmeldungen stellt das Statistische Bundesamt ein w3stat genanntes Meldesystem zur Verfügung, in dem zwischen 3 verschiedenen Meldeformen gewählt werden kann:

Elektronisches Meldeverfahren IDEV/IDES

In IDEV, der Internet-Datenerhebung im Verbund, gibt es die Meldeverfahren „Intrahandel Formularmeldung“ und „Intrahandel Formularmeldung für Drittanmelder“ für die manuelle Erfassung oder den CSV-Import. Mit der „Intrahandel Dateimeldung“ können in einem Online-Formular Meldedateien im ASCII- oder im INSTAT-XML-Format via Dateiupload gemeldet werden.

IDES ist eine zum Zweck der offline-Datenerfassung der Intrahandelsdaten entwickelte Software. Die zu meldenden Daten können eingegeben der aus anderen Datenformaten importiert werden. Die Übermittlung erfolgt mit der IDEV-Kennung.

Kontakt:
Tel.: +49 (0)611 /75 -2349, -3390, -2951, -3238
E-Mail: idev-intrahandel@destatis.de

Erhebungsportal

Das Erheungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bietet einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie zu den für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.

Um Daten über das Erhebungsportal [4] melden zu können, wird eine IDEV- oder .CORE-Kennung für die jeweilige Statistik benötigt.

Kontakt:
Telefon: +49(0)611/75-2882
E-Mail: erhebungsportal@destatis.de

eSTATISTIK.core

Über das Online-Meldeverfahren .CORE werden Meldungen im XML-basierenden Datenformat DatML/RAW entgegengenommen. Alle Informationen zu eSTATISTIK.core befinden sich auf [5]

Kontakt:
Telefon: +49(0)611/75-2040
E-Mail: eSTATISTIK.core@destatis.de

Ausnahme vom elektronischen Meldeverfahren

Auf Antrag hin können Unternehmen von der Verpflichtung, die Meldungen auf elektronischem Weg zu übermitteln befreit werden. Dies ist nur möglich, wenn dies wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.
Ein Antrag ist schriftlich an das Statistisce Bundesamt, Außenhandel, 65180 Wiesbaden, zu übersenden und zu begründen.

Intrahandelsstatistik mit syslog.ERP


syslog.ERP unterstüzt diese Meldeformen:

  • Bei Online-Anmeldung per Vordruck werden die Informationen in Listenform ausgegeben und manuell in den Vordruck eingetragen.
  • Bei Meldung über das w3stat-Datenerfassungsprogramm werden die Informationen in Listenform ausgegeben und im Internet eingegeben.
  • Bei Online-Meldung per Datei wird die von syslog.ERP erzeugte Datei über das Web-Portal des Statistischen Bundesamtes hochgeladen.

Voraussetzungen

Die Meldung Intrahandelsstatistik (Intrastat) erfordert eine Reihe von Informationen, die zwingend in Syslog-PPS gepflegt sein müssen, damit eine richtige Auskunft gewährleistet ist. Nachfolgend werden diese beschrieben:

SLT Module (PRJ10)

  • Intrastat ist ein optionales Zusatzmodul zu Syslog-PPS und muss vor der Nutzung frei geschalten werden.

Mandantenstamm (FI10,FI11)

  • FA-Steuer-Nr. - Hier wird die Steuer-Nr. eingetragen, unter der das Unternehmen beim Finanzamt geführt wird.
  • Bundesland - Es ist das Bundesland einzustellen, in welchen das Unternehmen seinen Sitz hat.

Parameterstamm - Brüsseler Warennummer (BRB10, BRB11)

Alle innergemeinschaftlichen Waren, die vom Unternehmen versendet werden bzw. im Unternehmen eingehen, sind entsprechend dem Warenkatalog der Zollbehörde zu einer Warennummer (Zolltarif-Nr.) zu klassifizieren. Die im Unternehmen verwendeten Warennummern sind hier als Parameter anzulegen.

Parameterstamm - Ursprungsschlüssel (PP10, PP99)

  • Ursprungs-SL-Katalog entsprechend Außenhandelsstatistik aufbauen

Artikelstamm

  • Warennummern-Zuordnung der Artikel entsprechend Außenhandelsstatistik durchführen
  • Ursprungs-Zuordnung entsprechend Außenhandelsstatistik durchführen (9=Bayern, 99=Ausland etc.)
  • Gewicht im Artikelstamm pflegen

Systemschalter- (SI10)

  • INT_AUS_ZTN Es kann eine Zolltarifnummer angegeben werden, die von der Übergabe ausgeschlossen wird
  • INT_ZUORD_LOGIK Intrastat Zuordnungslogik (Kunden- oder Lieferadresse im Vertriebsauftrag)
  • INT_MATERIALNUMMER Materialnummer steht per Default auf XGTEST. Nach erfolgreicher Übermittlung und Formatprüfung einer Testdatei im XML-Format an das statistische Bundesamt versendet dies per Post eine individuelle Materialnummer an den Antragsteller.  Vor der Erzeugung von Echt-Daten muss die zugeteilte Materialnummer im Systemschalter eingetragen werden.

Voraussetzungen Intrastat - autom. Änderungen mit SQL-Statements

Folgende Änderungen werden durch das SQL-Script intrastat.sql (befindet sich im Unterverzeichnis .\syslogrt\daten) ausgeführt. Sollte Ihr Echtmandant nicht unter der Mandantennummer 1 angelegt sein, müssen Sie das SQL-Script vorher überarbeiten.

Länder (LD11)

  1. Umstellen auf ISO-Ländercode (z.B. "FR" anstatt "F")
  2. gültig ab bei neuen EU-Ländern ab 1.5.2004 setzen
  3. Korrigieren Kennung Wirtschaftsraum
  4. Korrigieren Intrastat-Nr.

Adressen (AD11)

  1. Umstellen auf ISO-Ländercode (z.B. "FR" anstatt "F")

Mandant (FI11)

  1. Umstellen auf ISO-Ländercode (z.B. "FR" anstatt "F")

Bundesländer (PP01)

  1. Umstellen auf ISO-Bundeslandtabelle (z.B. 8 = Baden-Württemberg)

Adressen (AD11)

  1. Umstellen auf Zwischen-Bundeslandtabelle (z.B. 81 = Baden-Württemberg)
  2. Umstellen auf ISO-Bundeslandtabelle (z.B. 8 = Baden-Württemberg)

Auftragsarten (AA11)

  1. Eintragen Intrastat - Geschäftsart (evtl. man. Nacharbeit notwendig)
  2. Eintragen Intrastat - Verfahren

Durchführung (TG10)

Für die Meldung der Daten gibt es folgende Verfahren:

  • Meldung mit Vordruck
  • Dateimeldung im Internet (genehmigungspflichtig)
  • Dateimeldung mit Diskette (genehmigungspflichtig)

Die Durchführung und Erzeugung der monatlichen Intrastat-Daten wird über System/Tagesabschlußaktivitäten mit den Programmen "intraimport" (Einkauf) und "intraexport" (Vertrieb) gemacht. Mit einem Programmaufrufparameter wird  dabei das Verfahren eingestellt, das bestimmt, ob die ermittelten Daten gedruckt oder in eine Datei gespeichert werden. Der Ablagepfad für Intrastat-Dateien wird in der Parameterdatei auft.ini in den Dateiparametern "INTRASTATPFAD_AUSFUHR" und "INTRASTATPFAD_EINFUHR" eingestellt.


# Basispfad für Intrastat-Ausfuhr INTRASTATPFAD_AUSFUHR = "d:\syslogrt\tmp" # Basispfad für Intrastat-Einfuhr INTRASTATPFAD_EINFUHR = "d:\syslogrt\tmp"

Die erzeugte Datei (seit 2021 wird vom Bundesamt nur noch das XML-Format akzeptiert) wird entweder über das Web-Portal des Statistischen Bundesamtes hochgeladen, oder auf eine Diskette übertragen und an das Statistische Bundesamt geschickt.

  • Dateiname mit Programmaufrufparameter A, D, Q: intraexp01asc/intraimp01.asc
  • Dateiname mit Programmaufrufparameter H wird aus Materialnummer und Datum-/Zeitangaben zusammengebaut: Beispiel XGTEST-202101-20210110-905.xml

Bei Dateimeldung mit Diskette müssen die Daten des gedruckten Prüfprotokolls auf das Disketten-Label übertragen werden.


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