Mehrwertsteuer

Steuerschlüssel als Basis der Mehrwertsteuerfindung


Die automatische Mehrwertsteuerberechnung in Kunden und Lieferantenvorgängen basiert auf den in den Personenkonten (Kunden, Lieferanten) und Produkten (Artikelstämmen) hinterlegten Steuerschlüssel. Diese Detailsteuerschlüssel sind 2-stellig numerisch und definieren je Personenkonto und Artikel lediglich die Besteuerungsart, nicht den anzusetzenden Prozentsatz. Erst die Verbindung dieser beiden Schlüssel führt zu einem Steuerprozentsatz, der bei der Vorgangsverwaltung automatisch zur Besteuerung der Positionen führt. Dabei wird führend der Personenschlüssel und folgend der Produktsteuerschlüssel zur Suche des anzuwendenden Prozentsatzes verwendet.

Personensteuerschlüssel


Der Personensteuerschlüssel besagt, ob das Konto überhaupt steuerpflichtig ist und wenn ja, nach welcher Besteuerungsgrundlage besteuert wird. Drittlandskonten sind in der Regel nicht steuerpflichtig, Inlandskonten sind in der Regel voll steuerpflichtig, Ausnahmen stellen begünstigte Konten, wie z.B. Landwirte dar, die einer ermäßigten Besteuerung unterliegen.

Alle Personenkonten tragen Steuerschlüssel. Abhängig vom Verbringungsort der Waren, oder Leistungen ist der Steuerschlüssel des zu besteuernden Kontos zu wählen. (Siehe dazu Prioritäten bei Debitoren / Kreditoren)


Beispiel Steuerschlüssel:

PersonenschlüsselBenennung
10Inlandskonto voller Steuersatz
20EU-Konto voller Steuersatz
30Drittlandskonto voller Steuersatz
40Inlandskonto Sondersteuersatz
21EU voller Inlandssatz

Prioritäten bei Debitoren


Wird die Ware nicht an die Adresse des Kunden, sondern an eine abweichende Versandadresse geliefert, gilt der Steuerschlüssel des Versandadressenkontos. Ansonsten gilt immer der Steuerschlüssel des Kundenkontos.

Hinweis

Nie wird der Steuerschlüssel des Rechnungsempfägers (Konzernabrechnung, etc.), des Zentralregulierers (Verband, etc.), oder der einfachen Rechnungsempfängeradresse verwendet.

Prioritäten bei Kreditoren


Ist ein abweichendes Rechnungsaustellerkonto genannt, gilt der Steuerschlüssel dieses Kreditors mit Priorität 1. Ist kein abweichender Rechnungsaussteller genannt, gilt der Steuerschlüssel des Lieferantenkontos. Zusätzlich wird der zugehörige FIBU-Steuerschlüssel für die FIBU-Stammdatenschnittstelle gespeichert.

Produktsteuerschlüssel


Der Produktsteuerschlüssel besagt, ob der Artikel nach vollem, ermäßigtem, oder nach einem anderen Steuersatz besteuert wird.


Beispiel Produktsteuerschlüssel:

ProduktsteuerschlüsselBenennung
60voller Steuersatz
61ermäßigter Steuersatz
62steuerfrei
63Sondersteuersatz


Zusätzlich wird der zugehörige FIBU-Steuerschlüssel für die FIBU-Stammdatenschnittstelle gespeichert

Prozentsteuerschlüssel


Im Prozentsteuerschlüssel werden alle möglichen Verknüpfungen aus den Personensteuerschlüsseln mit den Produktsteuerschlüsseln verwaltet. Zu jeder Verknüpfung wird der Steuerprozentsatz, der Kontierungsrangschlüssel und das Steuerkonto getrennt nach Debitoren und Kreditoren (für evtl. notwendige Splittbuchungen zur FIBU-Übergabe), sowie der zugehörige FIBU-Steuerschlüssel gespeichert.


Beispiele Prozentsteuerschlüssel:

PersonensteuerschlüsselProduktsteuerschlüsselBenennungProzentsatzKontierungs-RangSteuerkonto DebitorSteuerkonto Kreditor
1060Inland voll16,00150006000
1061Inland ermäßigt7,00150016001
1062Inland frei0,00150006000
1063Inland Sondersatz5,00150026002
2060EU voll0,00251006100
2061EU ermäßigt0,00251006100
2062EU frei0,00251006100
2160EU voll Inland16,00150006000

Erlöskontierung


Die Erlöskontierung ist produktabhängig und kann somit nicht direkt am Steuerschlüssel festgemacht werden.
Da zur Umsatzsteuerverprobung innerhalb der Finanzbuchhaltung eine grundsätzliche Trennung der Erlöskonten nach den Personensteuerschlüsseln notwendig ist, wird die Verwendung des entsprechenden Erlöskontos (z.B. Inlands-, EU-, Drittlandskonto) über den Kontierungsrangschlüssel im Steuerprozentschlüssel festgelegt.

ErlöskontoBenennung
1Inlandserlöskonto des Artikels
2EU-Erlöskonto des Artikels
3Drittlandserlöskonto des Artikels

Bestands-/Aufwandskontierung


Die Aufwandskontierung ist produktabhängig und kann somit nicht direkt am Steuerschlüssel festgemacht werden.
Da zur Umsatzsteuerverprobung innerhalb der Finanzbuchhaltung eine grundsätzliche Trennung der Aufwandskonten nach den Personensteuerschlüsseln notwendig ist, wird die Verwendung des entsprechenden Aufwandskontos (z.B. Inlands-, EU-, Drittlandskonto) über den Kontierungsrangschlüssel im Steuerprozentschlüssel festgelegt.

Bestands-/AufwandskontoBenennung
1Inlandsaufwandskonto des Artikels
2EU-Aufwandskonto des Artikels
3Drittlandskonto des Artikels

Änderungsmöglichkeiten Steuerschlüssel im Vorgang


In jedem Vorgang (Angebot, Kundenauftrag, Lieferantenbestellung und Rechnungseingang) kann der Peronensteuerschlüssel (Versandadreßkonto, Kundenkonto, Rechnungsaustellerkonto und Lieferantenkonto) für den Betreffenden Vorgang (wirkt nicht auf die Stammdaten) geändert werden.
Mit der Änderung der Schlüssel wird automatisch der verknüpfte Prozentsatz und die entsprechende Kontierung für den Aufwand, Erlös und Steuer geändert.

Mehrwertsteueränderungen


Steht eine Mehrwertsteueränderung an, wird am Tage der Änderung der Prozentsatz in den Prozentsatzschlüsseln geändert und für die alten Steuersätze ein neuer Schlüssel angelegt, der für nachträgliche Berechnungen und Gutschriften über manuelle Änderungen in den betroffenen Vorgängen Verwendung findet.