Mehrwertsteuer
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Steuerschlüssel als Basis der Mehrwertsteuerfindung
Die automatische Mehrwertsteuerberechnung in Kunden und Lieferantenvorgängen basiert auf den in den Personenkonten (Kunden, Lieferanten) und Produkten (Artikelstämmen) hinterlegten Steuerschlüssel. Diese Detailsteuerschlüssel sind 2-stellig numerisch und definieren je Personenkonto und Artikel lediglich die Besteuerungsart, nicht den anzusetzenden Prozentsatz. Erst die Verbindung dieser beiden Schlüssel führt zu einem Steuerprozentsatz, der bei der Vorgangsverwaltung automatisch zur Besteuerung der Positionen führt. Dabei wird führend der Personenschlüssel und folgend der Produktsteuerschlüssel zur Suche des anzuwendenden Prozentsatzes verwendet.
Personensteuerschlüssel
Der Personensteuerschlüssel besagt, ob das Konto überhaupt steuerpflichtig ist und wenn ja, nach welcher Besteuerungsgrundlage besteuert wird. Drittlandskonten sind in der Regel nicht steuerpflichtig, Inlandskonten sind in der Regel voll steuerpflichtig, Ausnahmen stellen begünstigte Konten, wie z.B. Landwirte dar, die einer ermäßigten Besteuerung unterliegen.
Alle Personenkonten tragen Steuerschlüssel. Abhängig vom Verbringungsort der Waren, oder Leistungen ist der Steuerschlüssel des zu besteuernden Kontos zu wählen. (Siehe dazu Prioritäten bei Debitoren / Kreditoren)
Beispiel Steuerschlüssel:
Personenschlüssel | Benennung |
---|---|
10 | Inlandskonto voller Steuersatz |
20 | EU-Konto voller Steuersatz |
30 | Drittlandskonto voller Steuersatz |
40 | Inlandskonto Sondersteuersatz |
21 | EU voller Inlandssatz |
Prioritäten bei Debitoren
Wird die Ware nicht an die Adresse des Kunden, sondern an eine abweichende Versandadresse geliefert, gilt der Steuerschlüssel des Versandadressenkontos. Ansonsten gilt immer der Steuerschlüssel des Kundenkontos.
Hinweis
Prioritäten bei Kreditoren
Ist ein abweichendes Rechnungsaustellerkonto genannt, gilt der Steuerschlüssel dieses Kreditors mit Priorität 1. Ist kein abweichender Rechnungsaussteller genannt, gilt der Steuerschlüssel des Lieferantenkontos. Zusätzlich wird der zugehörige FIBU-Steuerschlüssel für die FIBU-Stammdatenschnittstelle gespeichert.
Produktsteuerschlüssel
Der Produktsteuerschlüssel besagt, ob der Artikel nach vollem, ermäßigtem, oder nach einem anderen Steuersatz besteuert wird.
Beispiel Produktsteuerschlüssel:
Produktsteuerschlüssel | Benennung |
---|---|
60 | voller Steuersatz |
61 | ermäßigter Steuersatz |
62 | steuerfrei |
63 | Sondersteuersatz |
Zusätzlich wird der zugehörige FIBU-Steuerschlüssel für die FIBU-Stammdatenschnittstelle gespeichert
Prozentsteuerschlüssel
Im Prozentsteuerschlüssel werden alle möglichen Verknüpfungen aus den Personensteuerschlüsseln mit den Produktsteuerschlüsseln verwaltet. Zu jeder Verknüpfung wird der Steuerprozentsatz, der Kontierungsrangschlüssel und das Steuerkonto getrennt nach Debitoren und Kreditoren (für evtl. notwendige Splittbuchungen zur FIBU-Übergabe), sowie der zugehörige FIBU-Steuerschlüssel gespeichert.
Beispiele Prozentsteuerschlüssel:
Personensteuerschlüssel | Produktsteuerschlüssel | Benennung | Prozentsatz | Kontierungs-Rang | Steuerkonto Debitor | Steuerkonto Kreditor |
---|---|---|---|---|---|---|
10 | 60 | Inland voll | 16,00 | 1 | 5000 | 6000 |
10 | 61 | Inland ermäßigt | 7,00 | 1 | 5001 | 6001 |
10 | 62 | Inland frei | 0,00 | 1 | 5000 | 6000 |
10 | 63 | Inland Sondersatz | 5,00 | 1 | 5002 | 6002 |
20 | 60 | EU voll | 0,00 | 2 | 5100 | 6100 |
20 | 61 | EU ermäßigt | 0,00 | 2 | 5100 | 6100 |
20 | 62 | EU frei | 0,00 | 2 | 5100 | 6100 |
21 | 60 | EU voll Inland | 16,00 | 1 | 5000 | 6000 |
Erlöskontierung
Die Erlöskontierung ist produktabhängig und kann somit nicht direkt am Steuerschlüssel festgemacht werden.
Da zur Umsatzsteuerverprobung innerhalb der Finanzbuchhaltung eine grundsätzliche Trennung der Erlöskonten nach den Personensteuerschlüsseln notwendig ist, wird die Verwendung des entsprechenden Erlöskontos (z.B. Inlands-, EU-, Drittlandskonto) über den Kontierungsrangschlüssel im Steuerprozentschlüssel festgelegt.
Erlöskonto | Benennung |
---|---|
1 | Inlandserlöskonto des Artikels |
2 | EU-Erlöskonto des Artikels |
3 | Drittlandserlöskonto des Artikels |
Bestands-/Aufwandskontierung
Die Aufwandskontierung ist produktabhängig und kann somit nicht direkt am Steuerschlüssel festgemacht werden.
Da zur Umsatzsteuerverprobung innerhalb der Finanzbuchhaltung eine grundsätzliche Trennung der Aufwandskonten nach den Personensteuerschlüsseln notwendig ist, wird die Verwendung des entsprechenden Aufwandskontos (z.B. Inlands-, EU-, Drittlandskonto) über den Kontierungsrangschlüssel im Steuerprozentschlüssel festgelegt.
Bestands-/Aufwandskonto | Benennung |
---|---|
1 | Inlandsaufwandskonto des Artikels |
2 | EU-Aufwandskonto des Artikels |
3 | Drittlandskonto des Artikels |
Änderungsmöglichkeiten Steuerschlüssel im Vorgang
In jedem Vorgang (Angebot, Kundenauftrag, Lieferantenbestellung und Rechnungseingang) kann der Peronensteuerschlüssel (Versandadreßkonto, Kundenkonto, Rechnungsaustellerkonto und Lieferantenkonto) für den Betreffenden Vorgang (wirkt nicht auf die Stammdaten) geändert werden.
Mit der Änderung der Schlüssel wird automatisch der verknüpfte Prozentsatz und die entsprechende Kontierung für den Aufwand, Erlös und Steuer geändert.
Mehrwertsteueränderungen
Steht eine Mehrwertsteueränderung an, wird am Tage der Änderung der Prozentsatz in den Prozentsatzschlüsseln geändert und für die alten Steuersätze ein neuer Schlüssel angelegt, der für nachträgliche Berechnungen und Gutschriften über manuelle Änderungen in den betroffenen Vorgängen Verwendung findet.