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Bauleistung

Bauleistung

Allgemeines

Der Gesetzgeber hat den Paragraphen 13b UstG eingeführt, welcher für das Bau- und Montagetätigkeiten regelt, wer die Umsatzsteuer abzuführen hat. Dies ist nicht wie normalerweise der Leistungs-Erbringer, sondern der Leistungsempfänger. Auf den Rechnungen erscheinen Erklärungen wie: "Die Umsatzsteuer für diese umsatzsteuerpflichtige Werksleistung schuldet der Auftraggeber nach Paragh. 13b UstG." Dieser Artikel erklärt die Einstellungen, die in syslog.ERP hierfür vorgenommen werden müssen.

Einstellungen

Steuer-Sl. Kunde

Im Dialog FS10/FS11 "Steuerschlüssel" muss ein eigener Steuer-Schlüssel angelegt werden, welcher als Sonderkontierung gekennzeichnet ist.

Steuer-Sl. Kombination

Zu obigem Steuer-SL ist die Kombination anzulegen und auf eigene Fibu-Erlöskonten zu kontieren.

Adressen

Es sind nur Kunden betroffen, welche die Kennung "Inland" haben. Soll die Umsatzsteuer generell durch den Auftraggeber abgeführt werden, muss im Steuer-Sl der Steuer-Sl "§13 b" hinterlegt werden (Fallweise direkt im Auftrag umstellen).

Textkonserve

Damit der obige Text auf der Rechnung gedruckt werden kann, ist eine Textkonserve anzulegen:

  • Text-Nr.: RGISTEUERTEXTx (x ist der Wert, mit der der Kontosteuerschlüssel angelegt wurde)
  • Text-Art: Formular
  • Sprache: Sprache des Kunden.

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