ZM-Meldung

Die quartalsweise abzugebende Meldung an das Statistische Bundesamt, Wiesbaden "Zusammenfassende Meldung (ZM)" kann mit der Statistik ST100 abgerufen werden. (siehe auch: Vertriebs-Kennzahlen)

Damit ist es ein Leichtes die gewonnenen Informationen in den amtlichen Vordruck zu übertragen. In die Rubrik "Land" müssen alle EU-Länder mit ihren verwendeten Kürzeln eingetragen werden.
Werden neue Mitgleider in die EU aufgenommen, muss an dieser Stelle nachgepflegt werden.